Sobald der übliche interne Mahnablauf ohne Erolg geblieben ist oder aber ein Schuldner endgültig die Zahlung verweigert, bietet sich die Beauftragung eine Rechtsanwaltes mit dem Forderungseinzug an, denn jede weitere Tätigkeit des Gläubigers bedeuten Kosten, die vom Schuldner nicht erstattet werden. Befindet sich der Schuldner in Verzug, sind die Kosten eines Rechtsanwaltes grundsätzlich als Schadensersatz erstattungsfähig.
Die Erfahrung hat außerdem gezeigt, dass sich ältere Forderungen meist schwieriger realisieren lassen.
Im Rahmen des Forderungseinzuges nehmen wir auf Ihr Kundenimage Rücksicht, ohne Ihre Interessen an der Einziehung der Forderung aus dem Auge zu verlieren.
Welche Vorzüge das Anwaltsinkasso gegenüber dem Inkasso durch ein Inkassounternehmen hat, können Sie auf unserer Seite Vorteile nachlesen.
Sollten Sie Fragen zum Ablauf, den Kosten oder auch sonstige grundsätzliche Fragen zum anwaltlichen Inkasso haben, setzen Sie sich einfach unverbindlich per Telefon oder E-Mail mit uns in Verbindung. Kontakt
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